Der eigentliche Skandal bei Mindestlöhnen

Häufig werden Mindestlöhne als skandalös niedrig angesehen und bezeichnet. Das eigentliche Problem liegt aber nicht im Lohn, sondern in den darauf erhobenen Abgaben.

Von einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 erhält der Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 5,83 Euro. Die Abzüge von über 30% ergeben sich aus dem durchschnittlichen Steuersatz von 11% (der bei Berücksichtigung von Freibeträgen und 250 Arbeitstagen im Jahr für einen Alleinstehenden resultiert) und einem Arbeitnehmeranteil zu den Sozialabgaben von 20,43% (davon Rentenversicherung 9,35%, Krankenversicherung 8,4%, Pflegeversicherung 1,175 %, Arbeitslosenversicherung 2,25%). Gleichzeitig liegen die Kosten für den Arbeitgeber bei 10,14 Euro. Insofern liegt die Differenz zwischen den für den Arbeitgeber relevanten Lohnkosten (nicht eingerechnet sind Urlaub und Krankheiten) und dem für den Arbeitnehmer relevanten Nettolohn über 40%. Diese Abgabenlast im untersten Lohnbereich ist auch im internationalen Vergleich exorbitant. Besonders problematisch ist auch, dass diese Abgaben in den letzten Jahren trotz der guten Konjunktur und der Rekordbeschäftigung nicht gesenkt wurden.

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